Bafög

Bafög Antrag rechtzeitig vor Studienbeginn stellen

Wichtig für die rechtzeitige Zahlung der Ausbildungsförderung ist ein frühzeitiger Bafög Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung

Die zuständigen Stellen, bei denen Schüler und Studenten Bafög beantragen, weichen voneinander ab. Während Schüler ihren Bafög Antrag bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung stellen, sind für das Studenten-Bafög die Studentenwerke der Hochschulen zuständig.

Studenten geben daher ihren Bafög Antrag beim Studentenwerk der Hochschule ab, an der sie immatrikuliert sind. Damit die finanzielle Förderung rechtzeitig zum Studienbeginn erfolgt, ist eine frühzeitige Antragsabgabe gleich nach Erhalt der Immatrikulationsbescheinigung sinnvoll. Dokumente, die dem Bafög Antrag beizufügen sind, können auch zu einem späteren Zeitpunkt noch nachgereicht werden.

Schüler und Studenten, die einen Teil ihrer Ausbildung oder ihres Studiums im Ausland verbringen, können einen Anspruch auf Bafög haben. In diesem Fall ist für den Bafög Antrag eines der in Deutschland ansässigen Auslandsämter für Ausbildungsföderung zuständig. Die Zuständigkeit hängt vom Zielland des Auslandsstudiums oder der Auslandsausbildung ab. Schüler und Studenten müssen für die Gewährung von Bafög verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Zu den wichtigen Voraussetzungen zählen unter anderem die Einkommensgrenzen unter Berücksichtigung des Einkommens der Eltern, Lebenspartner oder Ehegatten.

Bafög Antrag – Bafög Einkommensgrenze und elternunabhängiges Bafög

Antrag Bafög zur Förderung der Studenten

Antrag Bafög zur Förderung der Studenten

Grundsätzlich gilt Bafög als familienabhängige Förderung. Das bedeutet, dass ein Bafög Antrag nur bewilligt wird, wenn das Einkommen der Eltern, des Ehegatten oder des Lebenspartners nicht zur Finanzierung des Studiums ausreicht und daher die Bafög Einkommensgrenze nicht überschreitet. Daher ist das Einkommen der Eltern und Partner im Bafög Antrag anzugeben. Herangezogen wird das Einkommen aus dem vorletzten Jahr. Zum Einkommen zählen neben dem steuerpflichtigen Einkommen auch Waisenrenten und andere Ausbildungsbeihilfen. Das anzurechnende Einkommen der Familienmitglieder ist zunächst durch Freibeträge geschützt und wird um Werbungskosten und andere Belastungen gekürzt. Eine Ausnahme vom Prinzip der Familienfinanzierung stellt elternunabhängiges Bafög dar. Schüler und Studenten können einen Bafög Antrag auf elternunabhängiges Bafög stellen, wenn sie

  • ein Kolleg oder Abendgymnasium besuchen
  • den neuen Ausbildungsabschnitt nach Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen
  • im Fall des Bafög nach Ausbildung mindestens drei Jahre berufstätig waren
  • eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit seit der Vollendung des 18. Lebensjahres nachweisen
  • während der Erwerbstätigkeit aus eigenem Einkommen den Lebensunterhalt sichern konnten.

Auch wenn der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist oder Eltern im Ausland leben und aus wichtigen Gründen keine Zahlungen erbringen können, erhalten Schüler und Studenten das elternunabhängige Bafög. Sofern Studenten trotz Bafög einen Nebenjob ausüben, bleibt das Einkommen bis 400 Euro unberücksichtigt.

Bafög Antrag auf Verlängerung und Rückzahlung des Bafög

Bafög Antrag: Ein paar Punkte zu beachten

Bafög Antrag: Ein paar Punkte zu beachten

Entscheidet die zuständige Behörde für Ausbildungsförderung positiv über den Bafög Antrag, erhalten Schüler und Studenten abhängig vom anzurechnenden Einkommen Unterstützung bis zum Bafög Höchstsatz von 670 Euro für Studenten und 645 Euro für Schüler. Die individuelle Höhe der Förderung können Studenten online in einem Bafög Rechner ermitteln. Zu den Bafög Voraussetzungen zählt auch ein regelmäßiger Bafög Leistungsnachweis. Spätestens nach dem Ende des 4. Fachsemesters ist dem Bafög Antrag ein Leistungsnachweis beizufügen, aus dem die voraussichtliche Einhaltung der Regelstudienzeit hervorgeht. Studenten, die ihr Studium aufgrund besonders schwerer Bedingungen nicht in der Regelstudienzeit absolvieren können, haben die Möglichkeit, einen Bafög Antrag auf Verlängerung zu stellen. Eine Bafög Verlängerung ist unter anderem für Studenten möglich, die chronisch erkrankt, körperlich oder geistig behindert sind. Der Antrag auf Bafög Verlängerung muss rechtzeitig vor dem Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums gestellt und ausreichend begründet werden. Schüler und Studenten müssen ihrem Bafög Antrag daher den Schwerbehindertenausweis, ein fachärztliches Gutachten oder einen anderen Nachweis beifügen. Die Hälfte des Studenten-Bafögs wird in der Regel als Darlehen bewilligt. Die Höhe der Bafög Rückzahlung ist abhängig von der erhaltenen Förderung. Spätestens fünf Jahre nach Ende des Studiums setzt die Bafög Rückzahlung ein.

Angaben im Bafög Antrag müssen stimmen

Beim Antrag auf Bafög werden verschiedene Angaben von Ihnen benötigt. Das sind zunächst einmal allgemeine Fragen nach Ihrer Adresse, dem Studienfach, zu Ihren Eltern oder zu Ihrer Krankenversicherung. Andere Fragen beziehen Sich auf Ihre finanzielle Situation, beispielsweise müssen Sie darlegen, ob Sie Vermögen besitzen, welche Einkünfte Sie haben und ob Sie Schulden haben. Darüber hinaus ist aber auch die finanzielle Situation Ihrer Eltern von großer Bedeutung. Ihre Eltern sind dazu verpflichtet, das entsprechende Formblatt auszufüllen und Auskunft über Ihr Einkommen zu machen. Denn danach errechnet sich die Höhe des Bafög-Satzes, der Ihnen zusteht.

Es ist sehr wichtig, dass Sie keine falschen Angaben machen und kein Einkommen oder Vermögen verschweigen, denn damit machen Sie sich strafbar. Auch Ihre Kontoauszüge müssen Sie in Kopie einreichen, um zu zeigen, dass Sie über kein Vermögen verfügen, von dem Sie Ihren Lebensunterhalt während des Studiums bestreiten könnten. Sie haben einen Vermögensfreibetrag von 5.200 Euro, der Ihnen nicht angerechnet wird. Außerdem dürfen Sie auch noch Geld dazuverdienen. Abgesehen davon, dass Sie sich an einen künftigen oder aktuellen Arbeitgeber binden und sich von ihm die akademische Arbeit in seinem Auftrag üppig honorieren lassen.

Studienkredit als Alternative zum Bafög Antrag

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Bafög-Antrag haben, sollten Sie natürlich alle Informationen zum Bafög sammeln, aber auch Alternativen in Erwägung ziehen. Dazu gehören die attraktiven Konditionen, die Banken und Sparkassen inzwischen beim Studienkredit anbieten. Danach erst sollte man die Entscheidung treffen.

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