Bafög

Bafög Verlängerung: Wissenswertes für Studenten

Eine Bafög Verlängerung ist über die Regelstudienzeit hinaus nur aus bestimmten Gründen möglich. Erfahren Sie jetzt, ob Sie Bafög verlängern können

Die Bafög Förderung als Darlehen und Zuschuss erstreckt sich grundsätzlich auf die Regelstudienzeit. Wenn Sie Ihr Studium bis zum Ende der Förderungshöchstdauer nicht abgeschlossen haben, ist eine Bafög Verlängerung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Um Bafög verlängern zu können, müssen Sie einen förderungsrechtlich anerkannten Grund vorweisen können. Ohne Vorliegen eines anerkannten Grundes ist eine Bafög Verlängerung nicht möglich.

Bafög hat als Leistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in den letzten Jahren aufgrund der steigenden Anzahl von Studenten stark an Bedeutung gewonnen. Zum Wintersemester 2012/2013 waren mehr als 2,5 Millionen Studenten an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben. Im Vergleich zum Jahr 2001 ist das ein Anstieg um mehr als 25 Prozent. Im Jahr 2008 erhielten bereits mehr als eine halbe Million Studierende eine Förderung nach Bafög, wobei die Hälfte von ihnen mit dem Höchstsatz gefördert wurde.

Mit einer Bafög Verlängerung bietet sich für Studierende die Möglichkeit, bei einer Verlängerung des Studiums über die Regelstudienzeit hinaus weiterhin Bafög in Anspruch zu nehmen. So wirken sich beispielsweise eine längere Krankheit oder Zeiten für die Kindererziehung während des Studiums finanziell nicht negativ für Sie aus.

Gründe für eine Bafög Verlängerung: Alle Verlängerungsgründe im Überblick

Alles gut! Bafög ist verlängert

Alles gut! Bafög ist verlängert

Um eine Bafög Verlängerung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen anerkannten Grund vorweisen. Dazu zählen insbesondere längere Krankheiten während des Studiums. Auch wenn eine Behinderung eintritt, können Sie eine Bafög Verlängerung problemlos in Anspruch nehmen. Gleiches gilt, wenn Sie während der Regelstudienzeit ein Kind bekommen und Ihr Studium für die Erziehung eines Kindes bis zum Alter von zehn Jahren unterbrechen. Eine Bafög Verlängerung kann auch in Anspruch genommen werden, wenn eine Abschlussprüfung erstmalig nicht bestanden wurde. In diesem Fall können Sie Bafög nach der Regelstudienzeit weiter erhalten. Eine besondere Regelung gilt zudem für Mitwirkende in Hochschulgremien: Wenn Sie an Organen der Hochschule oder beispielsweise im Studentenwerk mitwirken, ist eine Verlängerung der Bafög Förderung möglich. Zu den anerkannten Gründen für eine Bafög Verlängerung gehört auch eine Unterbrechung des Studiums für den Grundwehr- oder Zivildienst. Der Bezug von Bafög Leistungen wird auch gewährt, wenn schwerwiegende Gründe wie eine verspätete Zulassung vorliegen oder wenn Sie eine Zwischenprüfung erstmals nicht bestanden haben. In einigen Ausnahmefällen können Sie die Bezugsdauer der Bafög Leistungen auch mit einem vollverzinsten Darlehen bei der Bank verlängern, wenn keiner der anerkannten Gründe für eine reguläre Verlängerung vorliegt. Dabei handelt es sich dann aber nicht mehr um einen Zuschuss, sondern um ein Darlehen.

Bafög Verlängerung mit Antrag: Das sollten Sie beachten

Bafög Verlängerung: Jeden Schritt beachten

Bafög Verlängerung: Jeden Schritt beachten

Um eine Bafög Verlängerung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen sogenannten Bafög Verlängerungsantrag mit einer formlosen Begründung stellen. Da Sie die Bafög Leistungen ohnehin in jedem Jahr mit einem Folge- oder Weiterförderungsantrag verlängern, müssen Sie für eine Bafög Verlängerung über die Regelstudienzeit hinaus auch nichts anderes unternehmen. Beachten Sie, dass der Weiterförderungsantrag grundsätzlich zwei Monate im Voraus gestellt werden muss. Die für eine Bafög Verlängerung erforderlichen Dokumente können Sie heute fast überall online ausfüllen. Die Formulare erhalten Sie beim BMBF als PDF für eine vereinfachte Bearbeitung. Mit einer Bafög Verlängerung erhalten Sie Ihre Leistungen wie gewohnt monatlich weiter ausbezahlt, bis Sie das Studium nach einer Unterbrechung durch eine Krankheit oder Schwangerschaft erfolgreich abgeschlossen haben. Im Jahr 2008 erhielten Studenten hier im Durchschnitt eine monatliche Förderung in Höhe von rund 400,- Euro ausbezahlt. Dabei wird die Höhe der Leistungen immer anhand eines pauschalen Bedarfs angesetzt, der sich danach richtet, so Sie noch bei Ihren Eltern leben oder eine eigene Unterkunft bewohnen. In diesem Fall fallen die Bafög Leistungen durch den Unterkunftsanteil entsprechend höher aus. Wenn Sie sich selber versichern müssen, kommt noch ein Zuschlag für die Kranken- und Pflegeversicherung hinzu. Dabei wird Bafög immer mit dem eigenen Vermögen verrechnet und ist auch vom Einkommen der Eltern sowie eines Ehepartners abhängig.

Bafög Verlängerung: Wissenswertes rund um die Regelstudienzeit und den Zuschuss

Verlängerung von Bafög

Optimistisch an Verlängerung von Bafög rangehen!

Bei Bafög Leistungen handelt es sich in der Regel um ein kombiniertes Darlehen mit Zuschuss. Das bedeutet: Sie müssen nach dem Studium nur einen Teil der staatlichen Leistungen zurückbezahlen. Etwa die Hälfte der Leistungen erhalten Sie damit in Form eines Zuschusses. Dies gilt mit wenigen Ausnahmen auch für eine Bafög Verlängerung aus einem anerkannten Grund. Für den Fall, dass aufgrund einer Behinderung oder Schwangerschaft eine Bafög Verlängerung erforderlich ist, erhalten Sie diese Förderung komplett als Vollzuschuss, den Sie nicht zurückbezahlen müssen. Auch Erziehungszeiten für Kinder unter zehn Jahren fallen unter diesen Vollzuschuss. Wenn Sie die Förderungshöchstdauer bereits überschritten haben oder keiner der anerkannten Verlängerungsgründe auf Sie zutrifft, ist in Sonderfällen dann nur eine Bafög Verlängerung in Form eines vollverzinsten Bankdarlehens möglich. Dabei handelt es sich um ein reines Darlehen ohne Zuschuss. Das bedeutet, dass Sie diese Leistungen dann für den Zeitraum der erweiterten Bafög Verlängerung komplett zurückbezahlen müssen. Ausschlaggebend für die normale Bafög Bezugsdauer ist immer die Regelstudienzeit, die sich an der Anzahl der Semester für ein Vollstudium orientiert. Die Regelstudienzeit beträgt beim Master und Diplom meistens zwischen acht und zehn Semestern. Für Bachelorstudiengänge gelten sechs Semester. Um Bafög länger als in der Regelstudienzeit zu beantragen, dürfen Sie die entsprechende Begründung beim Verlängerungsantrag nicht vergessen.

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