Nicht nur Lehrmaterialien und Studiengebühren kosten Studierende viel Geld. Auch die Lebenshaltungskosten schlagen in einigen Städten erheblich zu Buche. Wer kein Bafög und keine ausreichende finanzielle Unterstützung der Eltern erhält, für den gibt es meist nur einen Ausweg: ein Nebenjob. Schwierig wird die Studienfinanzierung durch einen Job, wenn das Studium in die letzte Phase geht. Hierfür bietet das Bundesverwaltungsamt einen Bildungskredit, der sich von klassischen Studienkrediten unterscheidet und nur in der Endphase des Studiums gewährt wird.
Dieser Bildungskredit ist also an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So gilt der Bildungskredit des BVA nur für Studierende, die mindestens im dritten Semester ihres Bachelor-Studiums sind. Wer bereits im Master studiert, dem gewährt das Bundesverwaltungsamt den Bildungskredit ebenfalls. Und auch Studierende in einem Aufbaustudiengang haben Anspruch auf den Studienkredit des BVA, wenn sie bereits ein Grundstudium abgeschlossen haben.
Mit diesen Regelungen richtet sich der Bildungskredit im Gegensatz zu normalen Studienkrediten an Studierende in der Endphase ihres Studiums. Mit seiner Hilfe sollen besondere Studienausgaben gedeckt und so der Abschluss des Studiums gesichert werden.
Bundesverwaltungsamt bietet Bildungskredit nur für die letzten zwei Studienjahre
Damit das Bundesverwaltungsamt den Bildungskredit nur bei voraussichtlichem Studienerfolg auszahlt, gibt es weitere Beschränkungen. So können Studierende den Kredit nur bis zum Alter von 36 Jahren erhalten. Bei älteren Studierenden geht das BVA davon aus, dass sie das Studium nur als Hobby betreiben und nicht mit hoher Sicherheit zum Abschluss führen. Darüber hinaus gewährt das Bundesverwaltungsamt den Bildungskredit nur, wenn der Nachweis über einen baldigen Studienabschluss erfolgt. Da der Bildungskredit des BVA eine Förderungshöchstdauer von 24 Monaten hat, müssen Studierende nachweisen, dass sie innerhalb dieses Zeitraums ihren Abschluss machen werden. Hierfür ist ein Beleg von der Hochschule notwendig. Praktisch ist, dass das Bundesverwaltungsamt den Bildungskredit auch zusätzlich zum Bafög gewährt, da er als Zuschuss gilt. Daher sind die maximal möglichen Raten im Vergleich zu einem Studienkredit für das gesamte Studium begrenzt: Die maximal mögliche Fördersumme beträgt innerhalb der 24 Monate 7.200 Euro. Bei der Höhe der monatlichen Zahlungen sind die Kreditnehmer flexibel und können das Darlehen somit optimal an ihre Lebenssituation und an das Studium anpassen.
Für Studierende bietet das Bundesverwaltungsamt einen Bildungskredit mit flexiblen Konditionen
Der Bildungskredit des Bundesverwaltungsamts ist ein sehr flexibles Modell zur Studienfinanzierung. Im Gegensatz zu Studienkrediten von privaten Banken sind die Konditionen moderat und passen sich der Lebens- und Einkommenssituation der Kreditnehmer an. Hierfür bietet das Bundesverwaltungsamt beim Bildungskredit die Möglichkeit, monatliche Summen zwischen 100 und 300 Euro auszuzahlen. Alternativ hierzu gewährt das Bundesverwaltungsamt beim Bildungskredit hohe Einmalzahlungen: Bis zu 3.600 Euro können Studierende einmalig erhalten und damit zum Beispiel Auslandsaufenthalte oder die Lebenshaltungskosten während der Abschlussarbeit finanzieren. Dabei verzinst das Bundesverwaltungsamt den Bildungskredit mit nur 1,41 % – ein Wert, der weit unter dem üblicher Studienkredite liegt. Die Modalitäten der Rückzahlung sind ebenfalls nicht mit denen eines normalen Studiendarlehens vergleichbar. So beginnt die Rückzahlung erst vier Jahre nach dem Monat der erstmaligen Auszahlung des Kredits. Hiermit haben Studierende nach Abschluss der Ausbildung mindestens zwei Jahre Zeit, um einen Job zu finden. Die Tilgungsraten sind flexibel und beginnen bei kleinen Beträgen in Höhe von 120 Euro. Zudem können Kreditnehmer den Bildungskredit mit Sondertilgungen frühzeitig ablösen. Mit diesen Konditionen ist der Bildungskredit eine sozial verträgliche Möglichkeit, ein Studium sicher und ohne Geldsorgen zu Ende zu bringen.