Bafög

Fokus Studienfinanzierung: Bafög beantragen

Bafög beantragen zu können, müssen Studenten bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Informieren Sie sich jetzt über den Bafög Antrag

Aufgrund besserer Karrierechancen und zur Verwirklichung des persönlichen Traumjobs: Immer mehr junge Menschen entscheiden sich für ein Studium. Im Wintersemester 2013/2014 belief sich die Anzahl der Studenten in Deutschland bereits auf mehr als 2,6 Millionen. Dabei sehen sich besonders Studierende in traditionsreichen Universitätsstädten mit steigenden Lebenshaltungskosten konfrontiert, die noch vor einem Jahrzehnt undenkbar gewesen wären. Zur Deckung der Lebenshaltungskosten ist Bafög als staatliche Leistung neben Studienkrediten weiterhin die meistgewählte Studienfinanzierung. Um Bafög beantragen zu können, müssen Sie jedoch einen Anspruch auf Leistungen haben.

Im Jahr 2008 bezogen mehr als eine halbe Millionen Studenten die staatliche Leistung Bafög. Wenn Sie Bafög beantragen wollen, sollten Sie sich ausreichend informieren, ob Ihre geplante Ausbildung förderfähig ist und Sie die persönlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Den Bafög Antrag finden Sie online beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Ein Bafög Rechner eignet sich ideal, um sich unverbindlich einen Überblick darüber zu verschaffen, ob Sie überhaupt die Bafög Voraussetzungen erfüllen, und wie hoch die monatlichen Leistungen ausfallen werden. Im Jahr 2008 bekamen Studierende im Durchschnitt 400,- Euro Bafög monatlich. Wenn Sie Bafög beantragen, reichen Sie die ausgefüllten Dokumente direkt bei dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ein. Als Studentin oder Student können Sie beim zuständigen Studentenwerk Bafög beantragen.

Bafög beantragen: Das müssen Studierende bei der Antragstellung beachten

Jetzt Bafög beantragen!

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Um Bafög beantragen zu können, muss die geplante Ausbildung als förderungsfähig anerkannt werden. Dazu gehören Ausbildungen an Hochschulen, Akademien und höheren Fachschulen, Fachschulen, Berufsfachschulen und allgemeinbildenden Schulen ab der 10. Klasse. Duale Ausbildungen werden nicht gefördert. Als staatliche Leistung erstreckt sich Bafög grundsätzlich auf die Erstausbildung. Bafög nach der Ausbildung zu beziehen, die bereits gefördert wurde, ist in der Regel nur bei Masterstudiengängen nach dem Bachelorstudium sowie mit einem Bankdarlehen möglich. Wenn Sie Bafög beantragen, erstreckt sich die finanzielle Leistung grundsätzlich auf die Regelstudienzeit und kann nur in Fällen von Krankheit, Schwangerschaft oder Wehrdienst verlängert werden. Förderungsberechtigt sind deutsche Staatsbürger und ausländische Studenten, die eine Bleibeperspektive haben. Der Bafög Leistungsnachweis sieht bei Hochschulstudenten ab dem fünften Semester vor, dass der Leistungsstandard des vierten Semesters erreicht wurde. Um Bafög beantragen zu können, müssen Sie jünger als 30 Jahre sein oder einen Masterstudiengang vor dem 35. Lebensjahr beginnen. Eine Bafög Verlängerung über die Regelstudienzeit hinaus, die sich nach dem jeweiligen Studiengang richtet, ist nur in Ausnahmefällen möglich. Dazu gehören insbesondere Krankheiten, Erziehungszeiten, das Mitwirken in Hochschulgremien und Verschulden vonseiten der Hochschulen. Wenn Sie über die Förderungshöchstdauer hinaus Bafög beantragen, müssen Sie wie gewohnt die Dokumente einreichen und den Grund für die Verlängerung ausreichend beschreiben.

Jetzt Bafög beantragen: Förderungsfähige Ausbildungen und persönliche Voraussetzungen

Als staatliche Leistung wurde Bafög zur Verbesserung der Chancengleichheit im Bildungswesen eingeführt. Wenn Sie Bafög beantragen möchten, sollten Sie beachten, dass die Leistungen einkommens- und familienabhängig sind. Das bedeutet: Ein eigenes Einkommen während des Studiums oder ein finanzielles Vermögen wird angerechnet. Die Bafög Einkommensgrenze liegt bei rund 4.800,- Euro im Jahr, die anrechnungsfrei sind. Damit ist ein Bafög Nebenjob zum Beispiel im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung problemlos möglich. Ein elternunabhängiges Bafög ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen, wenn vor dem Studium bereits eine mehrjährige Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde oder der zweite Bildungsweg beschritten wird. Der Bafög Höchstsatz liegt mit dem Zuschlag für die Kranken- und Pflegeversicherung bei 670,- Euro für Studierende an Akademien und Hochschulen, die alleine wohnen. Wer Bafög beantragen möchte, kann sich vorab an den allgemeinen Bedarfssätzen orientieren, muss jedoch sein Einkommen sowie ein Einkommen des Ehepartners und der Eltern dabei berücksichtigen. Die Anrechnung des elterlichen Einkommens oder des Einkommens von Ehegatten ist unter Berücksichtigung von Freibeträgen vergleichbar komplex. Wer Bafög beantragen möchte, kann jedoch einen Rechner nutzen, um im Voraus zu ermitteln, ob sich bei der persönlichen Einkommenssituation überhaupt ein Anspruch auf Leistungen ergibt. Dabei setzt sich Bafög aus einem Darlehen und Zuschüssen zusammen. Die Bafög Rückzahlung ist nach dem erfolgreichen Abschluss einkommensabhängig vorgesehen.

Stichpunkt Einkommen und Vermögen der Eltern: Bafög beantragen

Bafög - darum geht's

Bafög – darum geht’s

Nicht alle Studenten, die Bafög beantragen, bekommen tatsächlich die staatliche Förderung. Da es sich bei Bafög um eine einkommensabhängige Sozialleistung handelt, werden gut situierte Personen unter Umständen nicht gefördert. Auch aufgrund der festgelegten Altershöchstgrenzen von 30 und 35 Jahren bei Masterstudiengängen können in der Praxis nicht alle Studenten tatsächlich Bafög beantragen. Wer über die Regelstudienzeit hinaus studiert oder später das Studienfach wechselt, muss unter Umständen auch eine Finanzierungsalternative in Betracht ziehen. In diesen Fällen können die seit 2005 in unterschiedlichsten Formen erhältlichen Studienkredite eine Alternative zur Studienfinanzierung mit Bafög sein. Wenn Sie Bafög beantragen, aber keinen Anspruch auf die staatliche Unterstützung haben, gibt es die Möglichkeit, das Studium über ein herkömmliches Darlehen mit monatlichen Auszahlungen bis zu 650,- Euro und mehr zu finanzieren. Zu den populärsten Studienkrediten gehört dabei das Darlehen der KfW-Bank, das wie alle Studienkredite einkommensunabhängig ist. Das bedeutet, dass Sie den Studienkredit auch zusätzlich zum Bafög in Anspruch nehmen können. Außerdem haben Studienkredite längere Auszahlungsphasen bis zu 14 Semestern und werden bis zur Altershöchstgrenze von 44 Jahren vergeben. Wenn Sie sich für einen Studienkredit interessieren, können Sie sich hier bei uns über die verschiedenen Anbieter informieren. Vergleichen Sie die Angebote insbesondere in Bezug auf den Effektivzinssatz und die Rückzahlungsbedingungen.

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