Bafög beantragen können im Allgemeinen Schüler, Studenten und in besonderen Fällen auch Auszubildende. Hierfür fällt in der Regel jede Menge Schreibarbeit an, um die Sachlage richtig prüfen zu lönnen, da das Amt vor einer Auszahlung alle wichtigen finanziellen und familiären Informationen beachten muss.
Auf der Grundlage eines schriftlichen Antrages muss man Bafög beantragen. Es werden bestimmte Formblätter bereitgestellt, die man sich im zuständigen Amt für Ausbildungsförderung besorgen oder aber im Internet downloaden kann.
Bafög ist die günstigere Alternative zu einem Studienkredit, wie ihn die Banken und Sparkassen anbieten. Bafög beantragen: Klar, kein Problem – aber die Möglichkeiten eines Studienkredits von einer Bank oder Sparkasse sollten dringend geprüft werden. Wir erklären, wie man seine Situation richtig prüfen kann.
Bafög beantragen – auch Details richtig prüfen!
Beim Beantragen von Bafög muss einiges beachtet werden. Sofern der Auszubildende das 15. Lebensjahr vollendet hat, darf er den Antrag selbst ausfüllen. Aber auch die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter dürfen einen Antrag stellen. Die Formblätter müssen stets korrekt ausgefüllt werden, da andernfalls hohe Strafen drohen können. Das Amt für Ausbildungsförderung wird die Anträge prüfen und dann entscheiden, ob der Auszubildende Leistungen erhält oder nicht. Je nachdem für welchen Ausbildungsweg der Antragsteller sich entscheidet, muss ein bestimmtes zuständiges Amt aufgesucht werden. Für Studenten einer Hochschule ist in der Regel das Studentenwerk der Universität zuständig, an der Antragsteller immatrikuliert sind. Azubis und Besucher der Abend- oder höheren Fachschule müssen sich an das Amt für Ausbildungsförderung wenden, welches sich immer im gleichen Bezirk wie die Ausbildungsstätte befindet. Schüler müssen sich an die Stadt bzw. die Kreisverwaltung am Wohnort der Erziehungsberechtigten wenden.
Normalerweise kann Bafög für ein Jahr beantragt werden. Nach diesem Jahr muss der Antrag erneut gestellt werden, da die finanziellen Verhältnisse erneut untersucht werden müssen. Die Leistungen werden ab dem Zeitpunkt erbracht, an dem auch die Ausbildung oder das Studium beginnt – wenn man nachweisen kann, dass man alle Angaben hat richtig prüfen lassen.
Bafög-Antrag rechtzeitig stellen
Wichtig ist, dass der Antrag frühzeitig gestellt wird, da die Bearbeitungszeit eine Weile dauern kann. Um sein Bafög direkt im ersten Monat zu erhalten sollten die vollständigen Unterlagen etwa 8 Wochen zuvor abgegeben werden. Sollten dann noch einige Unterlagen fehlen, reicht zur Fristwahrung ein formloser Antrag. Wer es nicht rechtzeitig schafft, der wird das Bafög in den meisten Fällen als Nachzahlung erhalten. Wird das Bafög beispielsweise im Oktober beantragt und im gleichen Monat beginnt das Studium, wird die erste Auszahlung womöglich im Dezember erfolgen. In diesem Fall wird man jedoch eine Dreiach-Zahlung erhalten, die die Monate Oktober, November und Dezember umfasst.
Richtig prüfen: Welche Alternativen gibt es zum Bafög?
Am Ende ist Bafög eine Art Studienkredit, den die öffentliche Hand gewährt. Die mit dem Bafög verbundenen Auflagen können ebenfalls eine Belastung darstellen: das Stellen des Antrags, der geringe Zuschuss zum täglichen Leben, die schnelle Rückzahlung usw. Darum gewissenhaft prüfen, ob nicht der Studienkredit bei einer Bank oder einer Sparkasse besser ins geplante Leben passt – und deswegen attraktiver ist. Die Website Studieren-mit-Kredit.de möchte einen Überblick verschaffen und die verschiedenen Angebote objektiv darstellen. Keinesfalls ersetzt die Website das detaillierte Beratungsgespräch in der Bank.