Ratgeber

KfW zahlt monatlich bis zu 650 Euro an Studierende

Ein Studium kann zu einer großen finanziellen Herausforderung werden und sollte in dieser Hinsicht gut geplant werden, damit Geldsorgen nicht zu einer jahrelangen Belastung werden. Staatliche Förderungen wie Bafög eignen sich auch nicht für jeden Studenten. Da ist der Studienkredit von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Bankengruppe) eine gute Möglichkeit, die Finanzierung des Studiums zuverlässig und zu guten Konditionen sicherzustellen. KfW wird u.a. auch von der Postbank und von der Commerzbank vertreten.

Alterhöchstgrenze auf 44 Jahre erhöht

Die Kreditanstalt für Wideraufbau hat als Kreditinstitut des Bundes mit dem Studienkredit von der KfW ein speziell an Studenten gerichtetes Instrument bereitgestellt, das unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem der Eltern beantragt werden kann. Durch die Möglichkeit, den Kredit einfach und schnell mit einem online-Formular zu beantragen, ist das Angebot besonders niedrigschwellig. Der Studienkredit von der KfW steht allen Studierenden offen, die zum Beginn der Finanzierungsphase zwischen 18 und 34 Jahre alt sind. Mit Beginn des Sommersemesters 2013 wird die Altershöchstgrenze auf 44 Jahre erweitert.

Die Kreditnehmer können die monatlichen Zahlbeträge von 100 Euro bis maximal 650 Euro frei wählen und sich auf stabile Rückzahlungskonditionen verlassen:  Der Auszahlungszeitraum kann bis zu einer Höchstdauer von 14 Semestern frei gewählt werden, außerdem muss der Kredit nicht sofort nach dem Ende des Studiums zurückgezahlt werden. Um mit der Tilgung zu beginnen, haben die Studierenden zwischen sechs und 23 Monaten Zeit, die Gesamttilgung kann bis zu 25 Jahre dauern. Ein weiterer Vorteil gegenüber anderen Krediten ist, dass Sonderzahlungen jederzeit möglich sind, ohne die sog. Strafzinsen zahlen zu müssen. Die Kreditnehmer können darüber hinaus mit dem Beginn der Tilgungsphase sowohl einen für zehn Jahre feststehenden Kreditzins als auch eine halbjährliche Zinsanpassung vereinbaren.

Studierende müssen den Studienerfolg nach dem 5. oder 6. Semester mit einer Bescheinigung ihrer Hochschule nachweisen, aus der die erreichte Zahl der ECTS-Punkte hervorgeht. Sollten sie bereits einen Abschluss erreicht haben, genügt die Vorlage einer Kopie der entsprechenden Urkunde.

Studiengänge, die an Berufsakademien oder vollständig im Ausland absolviert werden, können mit dem Studienkredit von der KfW nicht gefördert werden.

Diese Website kann nur eine Übersicht geben und die Beratung bei der Bank selbst nicht ersetzen! Mehr Informationen zu diesem Studienkredit gibt es von der KfW direkt.

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