Immer mehr Auszubildende und Studierende erhalten Bafög. Während des Studiums spielt die Rückzahlung keine Rolle. Hier erfahren Studierende, wann sie Bafög zurückzahlen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Wer muss ich Bafög zurückzahlen?
Nicht alle Bafög-Empfänger müssen die Unterstützung zurückzahlen. Vielmehr gilt dies nur für ehemalige Studierende von Hochschulen, Akademien und höheren Fachschulen. Das sogenannte Schülerbafög muss also nicht zurückgezahlt werden. Auch, wer ein niedriges Einkommen hat, muss das Bafög zunächst nicht begleichen. Allerdings wird die Schuld hierdurch nicht getilgt; sie ist lediglich aufgeschoben, bis die ehemaligen Bafög-Empfänger ein ausreichendes Einkommen zur Tilgung beziehen.
Wann man Bafög zurückzahlen muss
Die Rückzahlung von Bafög beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Also ist nicht der Studienabschluss entscheidend, sondern der Zeitpunkt des definitiven Endes der Förderung. Nach dem Ende der Förderungshöchstdauer sollten Studierende sich demnach beeilen und zügig ihren Abschluss machen oder sich anderweitig beruflich orientieren, um bei Beginn der Rückzahlung ausreichend finanzielle Mittel zur Tilgung zur Verfügung zu haben.
Wie wird Bafög zurückgezahlt?
Entscheidend ist nicht nur die Frage nach dem “Wann”: Bafög zurückzahlen müssen alle ehemaligen Empfänger mit ausreichend Einkommen – allerdings nicht in stets gleicher Höhe. Der Gesetzgeber legt lediglich einen Mindestbetrag in Höhe von 105,- Euro monatlich fest, der alle drei Monate gezahlt werden muss. Nach oben sind keine Grenzen gesetzt. Wer ausreichend Geld hat, kann die Schuld auch sofort in einer Zahlung begleichen und dadurch einen Nachlass von bis zu 50 % erhalten.
Die 25 wichtigsten Fragen zu Bafög im Überblick
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