Bafög-Antrag: Wohin schicken Studierende, Schüler und Austauschstudenten die Anträge? Für viele Studierende ist Bafög die Grundlage der Studienfinanzierung. Doch wer ist zuständig für den Bafög-Antrag? Wohin schicken Studierende die Formulare, damit sie zügig bearbeitet werden?
Bafög-Antrag: Wohin schicken Bafög-Empfänger den Antrag?
Zuständig für die Bearbeitung von Bafög-Anträgen sind die Ämter für Bundesausbildungsförderung, die sogenannten Bafög-Ämter. Je nach Ausbildungsart und Ausbildungsort sind sie an verschiedene Behörden angegliedert. Ausnahmen gibt es insbesondere beim Bafög für Schülerinnen und Schüler sowie beim Bafög für ein Studium im Ausland.
Wer aber an einer deutschen Hochschule studiert, der muss den Antrag in der Regel an das Bafög-Amt beim Studentenwerk der Hochschule schicken. Dieses kümmert sich unter anderem um die Bearbeitung der Bundesausbildungsförderung.
Bafög-Antrag: Wohin schicken Schülerinnen und Schüler ihre Anträge?
Wer für eine Schulausbildung das sogenannte Schülerbafög beantragen möchte, der muss sich an das Amt für Bundesausbildungsförderung der Stadt oder des Landkreises wenden, in dem die Schule liegt. Die Bafög-Ämter für Schülerbafög gehören in der Regel zum Sozialamt der jeweiligen Kommune.
Wer ein Auslandsstudium absolvieren möchte und hierfür Bafög beantragt, der muss sich an das für das jeweilige Zielland zuständige Amt wenden. So sind die Bafög-Ämter für Auslandsbafög in ganz Deutschland verteilt und bearbeiten je nur ein Zielland oder eine Zielregion.
Die 25 wichtigsten Fragen zu Bafög im Überblick
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