Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, Bafög genannt, dient der Finanzierrung des Lebensunterhalst und der Ausbildungskosten von Studierenden ohne eigene finanzielle Mittel. Doch wie beantrage ich Bafög und wer ist dafür zuständig?
Wie beantrage ich Bafög und welche Ämter sind zuständig?
Um Bafög zu erhalten, müssen zunächst die verschiedenen Voraussetzungen durch einen Bafög-Antrag geprüft werden. Zuständig für die Prüfung des Antrags ist das Amt für Bundesausbildungsförderung (Bafög-Amt), das deutschlandweit mehrere Stellen unterhält. Für Anträge von Studierenden an einer Hochschule sind in der Regel die Studentenwerke zuständig. Anträge auf schulisches Bafög bearbeiten die Bafög-Ämter der Kommunen und Landkreise, die üblicherweise an das örtliche Sozialamt angegliedert sind. Für Auslandsbafög müssen Studierende sich an das für das jeweilige Zielland zuständige Amt wenden. Die Ämter für Auslandsbafög sind deutschlandweit verteilt und an andere Behörden wie die Bezirksregierungen oder große Studentenwerke angegliedert.
Wie erfolgt die Beantragung und wie lange dauert es, bis ich Bafög erhalte?
In den Bafög-Ämtern erhält man nicht nur die Antragsformulare, sondern auch Informationen zu Fragen wie: Wie hoch sind die Chancen, dass ich Bafög erhalte? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Wie beantrage ich das Bafög nach Ablauf des ersten Semesters weiter? Üblicherweise liegen die Formulare aus und können direkt vor Ort ausgefüllt werden. Wichtig sind die entsprechenden Nachweise über das Einkommen der Eltern, die als Kopie beigefügt werden müssen. Je nach Größe der Hochschule und Arbeitsaufwand für das Bafög-Amt kann die Bearbeitung des Antrags mehrere Monate in Anspruch nehmen. Man sollte den Antrag also frühzeitig stellen.
Die 25 wichtigsten Fragen zu Bafög im Überblick
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