Mit Bafög lässt sich nicht nur ein Studium finanzieren. Auch schulische Ausbildungen sind unter Umständen förderungsfähig. Vielen stellt sich daher die Frage, wo sie Bafög beantragen können. Folgend werden die verschiedenen Fälle in der Übersicht erläutert.
Inhaltsverzeichnis
Wo Bafög beantragen? Studierende an Hochschulen und Universitäten
Die meisten Bafög-Empfänger sind an einer der staatlichen Hochschulen eingeschrieben. Generell gilt: Bafög beantragt man beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Dieses ist allerdings nicht zentral in einem Bundesland gelegen, sondern befindet sich in der Regel am Studienort. Zuständig für Studierende ist meist das Studentenwerk an der Universität. An kleinen Hochschulstandorten sind die Studentenwerke manchmal nicht direkt am Studienort. Stattdessen versorgt ein zentrales Amt mehrere kleine Studienorte gleichzeitig.
Wo Bafög beantragen? Schüler und Auszubildende
Auch Schulausbildungen sind unter Umständen förderungsfähig. Ob dies der Fall ist, ermittelt ebenfalls das Amt für Ausbildungsförderung. In großen Städten und in den Landkreisen ist dieses oft an das Sozialamt angegliedert. Das Studentenwerk ist in diesem Fall nicht zuständig. Die Adresse des Amts für Ausbildungsförderung erhält man über die Kommune der Stadt bzw. des Landkreises.
Welches Bafög-Amt? Förderung für ein Studium im Ausland
Auch ein Studium im Ausland ist förderungsfähig. Man spricht dann vom AuslandsBafög. Es wird nicht beim Studentenwerk beantragt. Zuständig sind stattdessen zentrale Ämter, die für je eine Zielregion oder ein Zielland zuständig sind. Sie sind meist an Bezirksregierungen und Kreisverwaltungen angeschlossen und haben sich auf Bafög für das jeweilige Zielland spezialisiert.
Die 25 wichtigsten Fragen zu Bafög im Überblick
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