Wer keine ausreichenden eigenen finanziellen Mittel für ein Studium oder eine Ausbildung aufbringen kann, der hat Anspruch auf Bafög. Doch wo beantragen Studierende und Auszubildende die Unterstützung und wie erfolgt der Antrag?
Förderung durch Bafög: Wo beantragen Studierende die Unterstützung?
Zuständig für Bafög sind die Ämter für Bundesausbildungsförderung. Welches Amt zuständig ist, richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte. So sind die Bafög-Ämter für die meisten Hochschulen an die örtlichen Studentenwerke angegliedert. Bei Bafög für eine schulische Ausbildung wird der Antrag meist beim Sozialamt der Stadt oder des Landkreises gestellt. Die Förderung für ein Studium im Ausland, das sogenannte Auslandsbafög, wird vom Amt für das jeweilige Zielland ausgezahlt. Die Ämter für Auslandsbafög sind entweder an große Studentenwerke oder an andere große Behörden angegliedert.
Bafög: Wo beantragen und wie erfolgt der Antrag?
Ob eine Ausbildung förderungsfähig ist, wird anhand einer Reihe unterschiedlicher Kriterien entschieden. Hierfür müssen Studierende und Auszubildende rechtzeitig einen Antrag stellen. Die Formulare erhalten Sie im zuständigen Bafög-Amt oder per Download im Internet. Wichtig ist, dass die nötigen Nachweise über das Einkommen der Eltern, das eigene Vermögen und über die Ausbildungs selbst beigefügt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann, je nach Größe des Bafög-Amts, mitunter mehrere Monate in Anspruch nehmen. Insbesondere bei Auslandsbafög für beliebte Zielländer wie den Niederlanden dauert die Bearbeitung teilweise bis zu einem halben Jahr.
Die 25 wichtigsten Fragen zu Bafög im Überblick
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