Während der Ausbildung und dem Studium ist das Bafög eine wichtige finanzielle Hilfe. Bereits dann sollte man sich über die Rückzahlung Gedanken machen. Doch viele fragen sich erst nach Ablauf des Bafög, wieviel man zurückzahlen muss und stehen dann möglicherweise vor einem finanziellen Problem.
Bafög: Wieviel man zurückzahlen muss
Nicht alle ehemaligen Bafög-Empfänger müssen Bafög zurückzahlen. Nur wenn man über ausreichend Einkommen verfügt, müssen die Bafög-Schulden getilgt werden. Bei Singles liegt das Mindesteinkommen bei 1.070 Euro netto. Generell gilt, dass monatlich mindestens 105 Euro getilgt werden müssen, wobei der Betrag alle drei Monate fällig wird.
Wer mehr als 1.070 Euro netto verdient, muss allerdings nicht sofort die gesamten 105,- Euro monatlich begleichen, sondern nur den Betrag, der über dem Mindesteinkommen als Freibetrag liegt.
Bafög: Wieviel man zurückzahlen muss – ein Rechenbeispiel
Beispiel: Wer 1.100 Euro netto verdient, muss lediglich 30 Euro monatlich bezahlen. Dies ist der Teil, der über dem Freibetrag in Höhe von 1.070 Euro liegt. Erst ab einem Einkommen in Höhe von 1.175 Euro werden die gesamten 105,- Euro monatlich fällig. Für Verheiratetet und Eltern gibt es zudem weitere Freibeträge, die geltend gemacht werden können. So erhöht sich der Freibetrag von 1.070 Euro um 535 Euro, wenn man verheiratet ist; für jedes Kind werden zusätzlich 485 Euro zum Freibetrag hinzuaddiert.
Die 25 wichtigsten Fragen zu Bafög im Überblick
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