Mit Bafög können nicht nur Studierende ihre Ausbildung finanzieren. Und auch ausländische Studierende in Deutschland können unter bestimmten Umständen Bafög erhalten. Hier sind die Bedingungen, Ausnahmen und Regeln.
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Wer kann Bafög beantragen? Studierende und Auszubildende
Um Bafög zu erhalten, müssen zwei Grundvoraussetzungen vorliegen: Die potenziellen Bafög-Empfänger müssen eine förderungsfähige Ausbildung absolvieren und sie bzw. ihre Eltern dürfen nicht über ausreichend Geld zur Finanzierung der Ausbildung verfügen.
Dabei sind in der Regel nur Erstausbildungen förderungsfähig, sofern sie an einer staatlich anerkannten Hochschule, Universität oder Schule stattfinden. Beim Studium gilt: Jedes Erststudium ist förderungsfähig, wenn nicht bereits vorher eine andere Berufsausbildung durch Bafög gefördert wurde. Eine Ausbildung ist frühestens ab der 10. Klasse förderungsfähig. Betriebliche Ausbildungen sind vom Bafög ausgenommen.
Wer kann Bafög beantragen? Höchstalter und Ausnahmen
Auch wer das 30. Lebensjahr bereits überschritten hat, kann Bafög beantragen. Dies ist dann der Fall, wenn die Person Wehr- oder Zivildienst geleistet hat; in diesem Fall wird die Frist um die Dauer des Wehr- bzw. Zivildiensts verlängert. Wer über 30 Jahre alt ist und die Hochschulzugangsberechtigung über den zweiten Bildungsweg erlangt hat, kann sein Studium ebenfalls noch mit Bafög finanzieren. Dann ist sogar elterunabhängiges Bafög möglich.
Wer kann Bafög beantragen? Ausländische Studierende in Deutschland
Nicht nur deutsche Staatsangehörige können Bafög erhalten. Auch EU-Ausländer sind in Deutschland Bafög-berechtigt. Andere ausländische Staatsangehörige können Bafög beantragen, wenn eine der in § 8 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes genannten Bedingungen erfüllt ist. Hiermit wird versucht, nur denjenigen Bafög zu gewähren, die dauerhaft in Deutschland leben.
Die 25 wichtigsten Fragen zu Bafög im Überblick
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